Wann entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt?
Wie sieht die Versorgung nach einem Dienstunfall aus?
Was bleibt den Hinterbliebenen?
In diesen und ähnlichen Fragen betreuen wir zurzeit über 200 Mitglieder - und damit einhergehend rund 2.550 Versorgungsberechtigte. Zusätzlich stehen wir ca. 3.150 aktiven Beamtinnen und Beamten in versorgungsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zum Eintritt in den Ruhestand, zu den Versorgungsbezügen, zur Dienstunfallfürsorge, zur Hinterbliebenenversorgung und vieles mehr.
Weitere Informationen zur Versorgung der Beamten finden Sie bei unserer Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. im Bereich Veröffentlichungen.