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Einflussfaktor Erwerbseinkommen

Grundsätzlich werden Versorgungsbezüge gekürzt, wenn die Summe aus Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und Versorgungsbezug (jeweils brutto) die Höchstgrenze des § 53 Hess. Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) übersteigt.

Erwerbseinkommen sind Einkünfte

  • aus nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Abfindungen
  • aus selbstständiger Arbeit
  • aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft.

Für Versorgungsberechtigte nach dem Versorgungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz gilt § 53 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über unser Merkblatt im Downloadbereich. Bitte achten Sie auf das für Sie geltende Versorgungsrecht.

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