Darunter ist die Kürzung des Ruhegehalts zu verstehen, wenn die Beamtin oder der Beamte auf Grund folgender Tatbestände vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird:
Der Versorgungsabschlag wirkt für die Gesamtdauer der Versorgungsbezüge, also auch für nachfolgende Hinterbliebenenbezüge.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über unser Merkblatt im Downloadbereich. Bitte achten Sie auf das für Sie geltende Versorgungsrecht.
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