Anpassung der Versorgungsbezüge in Hessen rückwirkend zum 1.Oktober 2011 um 1,5 %
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes vom 6. Oktober 2011 (GVBl. I S. 530)
Allgemeine Anzeigepflichten für Versorgungsberechtigte
Information über die Anzeigepflicht der Bezieher von Unterschiedsbetrag sowie des Ausgleichsbetrages für Vollwaisen (§ 50 Abs. 1 und Abs. 3 Hessisches Beamtenversorgungsgesetz - HBeamtVG)
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