Aufwendungen für Brillen sind - einschließlich Handwerksleistung, jedoch ohne Brillenfassung - bis zu folgenden Höchstbeträgen beihilfefähig:
- für vergütete (entspiegelte Gläser) mit Gläserstärken bis +/- 6 Dioptrien (dpt):
- Einstärkengläser: für das sphärische Glas 31 €
für das zylindrische Glas 41 €
- Mehrstärkengläser: für das sphärische Glas 72 €
für das zylindrische Glas 92 €
- bei Gläserstärken über +/- 6 dpt: zuzüglich je Glas 21 €
- Dreistufen- oder Multifokalgläser: zuzüglich je Glas 21 €
- Gläser mit prismatischer Wirkung 21 €
Neben den Höchstbeträgen sind Mehraufwendungen für Brillen mit Kunststoffgläsern und Leichtgläsern (hochbrechende mineralische Gläser) zuzüglich je Glas bis zu 21 €, Mehraufwendungen für getönte Gläser (Lichtschutzgläser) und phototrope Gläser zuzüglich je Glas bis zu 11 € beihilfefähig. Vorraussetzung ist eine augenärztliche Verordnung für diese Gläser.
Aufwendungen für Zweitbrillen, Bildschirmbrillen, Brillenversicherungen und Brillenetuis sind nicht beihilfefähig.
Müssen Schulkinder während des Schulsports Sportbrillen tragen, sind neben den Gläsern (bis zu den Höchstwerten) die Aufwendungen für eine Brillenfassung bis zu 52 € beihilfefähig.
Interessante Beihilfeinformationen zur Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (BVO) finden Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz und der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Koblenz.