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Leistungen der Landesfamilienkasse

  • Prüfung des Kindergeldanspruches nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften
  • Festsetzung des Kindergeldes unterstützt durch ein leistungsfähiges DV-System
  • Datenhaltung und Datenpflege der Kindergeldfälle
  • Prüfung der Voraussetzungen bei über 18 Jahre alten Kindern
  • Aufhebung, Änderung und Berichtigung von Kindergeldfestsetzungen
  • Erstellung der monatlichen Kindergeldstatistik nach dem Steuerstatistik-Gesetz für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
  • Datenabgleich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
  • Bereitstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Führung von Rechtsstreitverfahren
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren
  • Bereitstellung von aktuellem Informationsmaterial
  • Wir beachten die maßgebenden Durchführungserlasse des Bundeszentralamtes für Steuern

Vorteile für Arbeitgeber

  • Die Mitglieder werden von einer komplexen Spezialaufgabe entlastet und brauchen das notwendige Fachwissen in ihrem Hause nicht mehr vorzuhalten. Dadurch gewinnen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Freiräume.
  • Durch die Spezialisierung und Konzentration des Fachwissens kann die Fehlerquote minimiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesfamilienkasse gewährleisten eine kundenorientierte Betreuung sowohl der Arbeitgeber bzw. Dienstherrn als auch der leistungsberechtigten Beschäftigten.
  • Kurze Bearbeitungszeiten werden durch ein Spezialistenteam und den Einsatz eines speziellen DV-Programmes des Bundeszentralamtes für Steuern gewährleistet.
  • Die Landesfamilienkasse wird in eigenem Namen tätig. Eingehende Einsprüche werden abschließend bearbeitet.

 Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Mitgliederbereich.