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§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?

(1) Wir erbringen bei Vorliegen der Voraussetzungen die folgenden Versorgungsleistungen:

(a)  Altersrente

(b)  Hinterbliebenenrente bei Tod vor Beginn Ihrer Rente.

(2) 1Im Falle einer Erwerbsminderung haben Sie die Möglichkeit, eine lebenslange Erwerbsminderungsrente aus dem bis zu diesem Zeitpunkt angesparten Deckungskapital in Anspruch zu nehmen. 2Entscheiden Sie sich im Falle einer Erwerbsminderung nicht für Erwerbsminderungsleistungen, verwenden wir das ange-sparte Deckungskapital für Ihre Alters- oder Hinterbliebenenrentenleistungen.

(3) 1Vor Beginn Ihrer Erwerbsminderungs- oder Altersrente können Sie entscheiden, ob wir Rentenleistungen an Ihre Hinterbliebenen erbringen sollen, wenn Sie als Rentnerin/Rentner versterben. 2Ist dies der Fall, dann vermindert sich Ihre Erwerbsminderungs- oder Altersrente. 3Die entsprechende Berechnung werden wir Ih-nen vor Ihrer Entscheidung zur Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung stellen.