Der Versicherungsnachweis gibt Auskunft über die bis 31. Dezember des Vorjahres vom Arbeitgeber gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte für die Pflichtversicherung bzw. die abgeführten Beiträge für die Freiwillige Versicherung und die insoweit erworbenen Versorgungspunkte.
Daneben ist die Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden monatlichen Betriebsrente (Altersrente) ausgewiesen.
Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werden deren Leistungen spürbar sinken. Entsprechende Aufklärung und die Planung der persönlichen Altersvorsorge sind daher unverzichtbar.
Mit dem Versicherungsnachweis informieren wir unsere Versicherten über den Stand der bis zum 31. Dezember des Vorjahres erreichten Betriebsrente (Altersrente). Wenn das Vorjahr vollständig mit Entgelt belegt war, erhalten Pflichtversicherte in Anlehnung an die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung eine Hochrechnung ihrer Betriebsrente auf die individuelle abschlagsfreie Regelaltersgrenze. Die Berechnung beruht auf dem Vorjahresentgelt. Sie unterstellt eine durchgehende Pflichtversicherung mit gleich bleibendem Entgelt und kann daher nur als grober Anhaltspunkt für eine mögliche Entwicklung der Betriebsrente wegen Alters dienen.
Zusammen mit der Information des Rentenversicherungsträgers lässt sich damit die individuelle Versorgungssituation im Alter besser einschätzen.
Grundsätzlich erhalten alle zum Zeitpunkt der Erstellung Pflicht- bzw. freiwillig Versicherten den Versicherungsnachweis.
Der Versicherungsnachweis wird jährlich erstellt, sobald die Jahresabrechnung abgeschlossen ist.
Die dargestellte Betriebsrente entspricht der Altersrente zum Stand 31. Dezember 2010, wenn zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall wegen Bezugs einer Regelaltersrente eingetreten wäre. In der Pflichtversicherung ist es zusätzlich erforderlich, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist. Mögliche Abschläge wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Leistung sind nicht berücksichtigt. Die jährliche Mitteilung über den Stand der Betriebsrente (Versicherungsnachweis) ersetzt nicht die verbindliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn.
Versicherte können innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens schriftlich dem Arbeitgeber gegenüber beanstanden, dass dieser in der Pflichtversicherung die Entgelte nicht oder nicht vollständig an die ZVK gemeldet bzw. in der Freiwilligen Versicherung die Beiträge nicht oder nicht vollständig an die ZVK abgeführt hat. Nach Ablauf der Ausschlussfrist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden.
Diese Daten können im Regelfall der Gehaltsabrechnung entnommen werden.
Im Versicherungsnachweis wird das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt dargestellt. Dieses entspricht im Wesentlichen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Abweichungen zum steuerpflichtigen und auch zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt ergeben sich beispielsweise bei den vermögenswirksamen Leistungen, die nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zählen.
Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt kann im Regelfall der Gehaltsabrechnung entnommen werden.
Versicherungszeiten, die bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung zurückgelegt wurden, können im Rahmen einer Überleitung bei der ZVK berücksichtigt werden, wenn zwischen den betroffenen Zusatzversorgungseinrichtungen eine entsprechende Vereinbarung besteht und die/der Versicherte dies schriftlich beantragt.
Im Versicherungsnachweis für das Jahr 2010 sind Zeiten und Anwartschaften aus Überleitungen berücksichtigt, die im bescheinigten Jahr durchgeführt wurden. Später durchgeführte Überleitungen sind aus bilanztechnischen Gründen erst in der nächsten Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos enthalten. Hierdurch entstehen den Versicherten keine Nachteile.
Die Versorgungspunkte in der Pflichtversicherung werden wie folgt berechnet:
Entgelt : 12.000 € x Altersfaktor (x Sonderfaktor) = Versorgungspunkte
Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt durch 12.000 € geteilt?
Das für den jeweiligen Abschnitt gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist entsprechend den Vorgaben im Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) zunächst durch 12 und anschließend durch das vorgegebene Referenzentgelt von 1.000 € zu teilen.
Zur Vereinfachung wurden diese beiden Berechnungsschritte in einen zusammengefasst.
Was ist der Altersfaktor?
Mit den Altersfaktoren wird die jährliche Verzinsung der Einzahlungen bis zum Rentenbeginn berücksichtigt. Je jünger die/der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, da die Einzahlungen länger zinsbringend angelegt werden können. Maßgebend ist das Alter, das im jeweiligen Kalenderjahr erreicht wird. Die Altersfaktoren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Alter | Altersfaktor | Alter | Altersfaktor | Alter | Altersfaktor |
| 17 | 3,1 | 33 | 1,9 | 49 | 1,2 |
| 18 | 3,0 | 34 | 1,8 | 50 | 1,1 |
| 19 | 2,9 | 35 | 1,7 | 51 | 1,1 |
| 20 | 2,8 | 36 | 1,7 | 52 | 1,1 |
| 21 | 2,7 | 37 | 1,6 | 53 | 1,0 |
| 22 | 2,6 | 38 | 1,6 | 54 | 1,0 |
| 23 | 2,5 | 39 | 1,6 | 55 | 1,0 |
| 24 | 2,4 | 40 | 1,5 | 56 | 1,0 |
| 25 | 2,4 | 41 | 1,5 | 57 | 0,9 |
| 26 | 2,3 | 42 | 1,4 | 58 | 0,9 |
| 27 | 2,2 | 43 | 1,4 | 59 | 0,9 |
| 28 | 2,2 | 44 | 1,3 | 60 | 0,9 |
| 29 | 2,1 | 45 | 1,3 | 61 | 0,9 |
| 30 | 2,0 | 46 | 1,3 | 62 | 0,8 |
| 31 | 2,0 | 47 | 1,2 | 63 | 0,8 |
| 32 | 1,9 | 48 | 1,2 | 64 u. älter | 0,8 |
Was ist unter dem „Sonderfaktor“ zu verstehen?
Die Versorgungspunkte werden mit einem sogenannten Sonderfaktor vervielfältigt, wenn
- vor dem 1. Januar 2003 Altersteilzeit vereinbart wurde, oder
- das Entgelt (unter bestimmten Voraussetzungen) eine festgelegte Obergrenze
übersteigt.
Wie wird die Elternzeit berücksichtigt?
Während einer Elternzeit ohne laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt werden Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt fließt.
So werden für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (begrenzt auf 36 Kalendermonate) ruht, Versorgungspunkte auf der Basis eines fiktiven monatlichen Entgelts von 500 € gutgeschrieben.
Die monatliche Betriebsrente (Altersrente) aus der Pflichtversicherung wird nach folgender Formel berechnet:
Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = monatliche Betriebsrente
Was ist der Messbetrag?
Der Messbetrag von 4 € ist der im ATV-K festgelegte Wert eines Versorgungspunktes.
In diesem Versicherungsnachweis konnten nur Zulagen berücksichtigt werden, die bis zum 31. Dezember 2010 bei unserer Kasse gutgeschrieben wurden. Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre - insbesondere für 2010 - gutgeschrieben werden, sind im nächsten Versicherungsnachweis enthalten.
Die Versorgungspunkte im Tarif 2002 der Freiwilligen Versicherung werden wie folgt berechnet:
Beitrag : 480 € x Altersfaktor (x Erhöhungsfaktor) = Versorgungspunkte
Warum wird der gezahlte Beitrag durch 480 € geteilt?
Der Betrag von 480 € ist der im ATV-K vorgegebene Regelbeitrag, durch den die Zahlungen für die Freiwillige Versicherung zu teilen sind.
Gelten die gleichen Altersfaktoren wie in der Pflichtversicherung?
Ja, die Altersfaktoren entsprechen denen der Pflichtversicherung.
Was ist unter dem Erhöhungsfaktor zu verstehen?
Die Freiwillige Versicherung umfasst neben der Altersversorgung auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung. Wurde auf die Mitversicherung der Erwerbsminderung und/oder der Hinterbliebenenversorgung verzichtet, erhalten die Versicherten Zuschläge auf ihre Versorgungspunkte, die mithilfe des Erhöhungsfaktors berechnet werden.
Die garantierte monatliche betriebsrente (Altersrente) aus dem Tarif 2002 der Freiwilligen Versicherung wird nach folgender Formel berechnet:
Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) x 75 % = monatliche Betriebsrente
Was ist der Messbetrag?
Der Messbetrag von 4 € ist der im ATV-K festgelegte Wert eines Versorgungspunktes.
Die Versorgungspunkte im Tarif 2009 der Freiwilligen Versicherung werden wie folgt berechnet:
Beitrag : 1.200 € x Altersfaktor = Versorgungspunkte
Warum wird der gezahlte Beitrag durch 1.200 € geteilt?
Der Betrag von 1.200 € ist der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Tarif 2009 vorgegebene Regelbeitrag, durch den die Zahlungen für die Freiwillige Versicherung zu teilen sind.
Gelten die gleichen Altersfaktoren wie in der Pflichtversicherung?
Nein, für den Tarif 2009 kommen folgende Altersfaktoren zur Anwendung:
| Alter | Altersfaktor für | Alter | Altersfaktor für | ||
| männliche Versicherte | weibliche Versicherte | männliche Versicherte | weibliche Versicherte | ||
| 17 | 4,64 | 4,23 | 44 | 2,36 | 2,09 |
| 18 | 4,51 | 4,12 | 45 | 2,30 | 2,04 |
| 19 | 4,39 | 4,01 | 46 | 2,24 | 1,99 |
| 20 | 4,27 | 3,90 | 47 | 2,19 | 1,94 |
| 21 | 4,17 | 3,80 | 48 | 2,13 | 1,89 |
| 22 | 4,07 | 3,70 | 49 | 2,08 | 1,84 |
| 23 | 3,97 | 3,61 | 50 | 2,03 | 1,79 |
| 24 | 3,87 | 3,52 | 51 | 1,98 | 1,74 |
| 25 | 3,78 | 3,43 | 52 | 1,93 | 1,70 |
| 26 | 3,69 | 3,34 | 53 | 1,88 | 1,65 |
| 27 | 3,60 | 3,25 | 54 | 1,84 | 1,61 |
| 28 | 3,51 | 3,17 | 55 | 1,79 | 1,57 |
| 29 | 3,42 | 3,09 | 56 | 1,75 | 1,53 |
| 30 | 3,34 | 3,01 | 57 | 1,70 | 1,49 |
| 31 | 3,26 | 2,93 | 58 | 1,66 | 1,45 |
| 32 | 3,18 | 2,86 | 59 | 1,62 | 1,41 |
| 33 | 3,10 | 2,78 | 60 | 1,58 | 1,37 |
| 34 | 3,02 | 2,71 | 61 | 1,54 | 1,34 |
| 35 | 2,95 | 2,64 | 62 | 1,50 | 1,30 |
| 36 | 2,87 | 2,58 | 63 | 1,46 | 1,26 |
| 37 | 2,80 | 2,51 | 64 | 1,42 | 1,23 |
| 38 | 2,73 | 2,45 | 65 | 1,38 | 1,19 |
| 39 | 2,67 | 2,38 | 66 | 1,34 | 1,16 |
| 40 | 2,60 | 2,32 | 67 | 1,32 | 1,14 |
| 41 | 2,54 | 2,26 | 68 | 1,29 | 1,12 |
| 42 | 2,48 | 2,20 | 69 | 1,28 | 1,10 |
| 43 | 2,41 | 2,15 | 70 | 1,26 | 1,09 |
Die monatliche Betriebsrente (Altersrente) aus dem Tarif 2009 der Freiwilligen Versicherung wird nach folgender Formel berechnet:
Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = monatliche Betriebsrente
Die Freiwillige Versicherung umfasst neben der Altersversorgung und Leistungen im Falle der Erwerbsminderung auch eine Hinterbliebenenversorgung. Im Versicherungsnachweis wird die Altersrente ohne vereinbarte Hinterbliebenenversorgung ausgegeben. Wenn bei Rentenbeginn eine spätere Hinterbliebenenversorgung vereinbart wird, vermindert sich die errechnete Rentenanwartschaft.
Was ist der Messbetrag?
Der Messbetrag von 4 € ist der im ATV-K festgelegte Wert eines Versorgungspunktes.
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Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr und
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 06151 706-
Versicherung: 286, 287
Betriebsrente: 288, 289
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