Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einzahlung eines Teils der Bruttobezüge in die betriebliche Altersversorgung. Der hier investierte Arbeitslohn ist im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Beschäftigte mit berufsständischer Versorgung können mit ihrem Arbeitgeber Entgeltumwandlung vereinbaren.
Für das Jahr 2012 muss mindestens Entgelt in Höhe von 196,88 € umgewandelt werden. Steuer- und sozialversicherungsfrei können höchstens 2.688,00 € im Jahr 2012 umgewandelt werden. Zusätzlich können bei Neuzusagen ab 1. Januar 2005 jährlich Beiträge bis zu einer Höhe von 1.800,00 € steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig umgewandelt werden.
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