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Fragen zur Pflichtversicherung

Wer wird in der Zusatzversorgung pflichtversichert?

Der Versicherungspflicht unterliegen Beschäftigte, die mindestens 17 Jahre alt sind und bis zum Erreichen der individuellen abschlagsfreien Regelaltersgrenze die Wartezeit von 60 Umlagemonaten noch erfüllen können.

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Wie wird die Pflichtversicherung finanziert?

Für die Pflichtversicherung wird ein Abrechnungsverband I und II geführt. Im Abrechnungsverband I ist vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt eine Umlage in Höhe von 6,2 % zu zahlen. Davon trägt der Arbeitgeber 5,7 % und der Arbeitnehmer
0,5 %. Darüber hinaus erhebt die ZVK vom Arbeitgeber ein Sanierungsgeld von zurzeit 2,3 %. Im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II sind vom Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen.

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Was geschieht beim Wechsel zu einem Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich einer anderen ZVK?

Ihre Betriebsrentenanwartschaften können auf die für Sie zuständige Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet werden. Dazu ist ein Antrag bei der neu zuständigen ZVK erforderlich. Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird jedoch keine Überleitung durchgeführt. Hier werden die Versicherungszeiten
für die Erfüllung der Wartezeit nur gegenseitig anerkannt.

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Wann erhalte ich von der ZVK eine Rentenauskunft?

Die Versicherten der ZVK erhalten jedes Jahr einen Nachweis über den Stand der insgesamt erworbenen Anwartschaft auf Betriebsrente wegen Alters.

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Was ist der Messbetrag?

Der Messbetrag ist der versicherungsmathematisch festgelegte Wert eines Versorgungspunktes. Er beträgt 4 €.

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Wann zahlt die ZVK eine Betriebsrente?

Die ZVK gewährt auf Antrag eine Betriebsrente, wenn eine gesetzliche Rente gezahlt wird und die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Die Wartezeit entfällt, wenn ein Arbeitsunfall Ursache für die Rentengewährung ist.

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Gibt es wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente Abschläge?

Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird die Betriebsrente entsprechend den Abschlägen in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,3 % pro Monat gekürzt, höchstens jedoch um 10,8 %.

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Wird die Elternzeit bei der Betriebsrente berücksichtigt?

Während der Elternzeit, in der kein Entgelt bezogen wird, werden Versorgungspunkte aus einem fiktiven Entgelt von 500 € pro Monat und Kind berücksichtigt, jedoch höchstens 36 Kalendermonate je Kind.

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Was passiert, wenn ich Frührentner werde?

Bei Erwerbsminderung werden für jedes Jahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Versorgungspunkte hinzugerechnet. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt der letzten drei Jahre.

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