Aus der Freiwilligen Versicherung bei unserer Kasse zahlen wir Betriebsrenten bei einer evt. Invalidität, im Alter oder im Falle des Todes an die Hinterbliebenen. Die Leistung aus der Freiwilligen Versicherung beginnt in der Regel zum selben Zeitpunkt wie die Rente aus der Pflichtversicherung.
Im Rentenfall wird die Summe der in der Freiwilligen Versicherung bis dahin erworbenen Versorgungspunkte mit einem versicherungsmathematisch ermittelten Messbetrag von 4 € multipliziert.
Monatliche Betriebsrente = Versorgungspunkte x Messbetrag
Womit Sie rechnen können, zeigt Ihnen unser Rentenrechner.
Ihre Betriebsrente wird jedes Jahr jeweils zum 1. Juli um 1 % erhöht.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Ihrer Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an Ihre Krankenkasse abführen.
Die Betriebsrente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.
Die Informationen zur Berechnung der Rente beziehen sich auf die Tarife 2009 und 2009 - U der Freiwilligen Versicherung. Für Fragen zum alten Tarif 2002 für Vertragsabschlüsse bis 31. Dezember 2009 erteilen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06151 706-286 und -287 weitere Auskünfte.
Rufen Sie bitte eine unserer Servicenummern an.
Sie erreichen uns
Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr und
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 06151 706-
Versicherung: 286, 287
Betriebsrente: 288, 289
Fax: 06151 706-340
E-Mail: zvk@vk-darmstadt.de