Beamtenversorgung

Im Detail: Die Leistungen der VK

Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie umfasst neben dem Ruhegehalt, dem Altersgeld, dem Unterhaltsbeitrag und der Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld) auch die Unfallfürsorge.

Die Grundlage bildet hierfür insbesondere das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LBeamtVG) .

Wir erstellen die Festsetzungsbescheide im Namen des Dienstherrn und zahlen die Versorgung an dessen Versorgungsberechtigte aus. Darüber hinaus bieten wir einen kompletten Service rund um die Versorgung, z. B. die Erstellung von Versorgungsauskünften oder Auskünften an das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Wir pflegen die Stammdaten und unterstützen die Mitglieder bei Widerspruchs- und Klageverfahren.

Dienstherren haben die Möglichkeit, die Festsetzungsbefugnis auf die Versorgungskasse zu übertragen. Die Versorgungskasse wird dann selbst Festsetzungsstelle, Widerspruchbehörde und Beklagte im Verwaltungsstreitverfahren.

Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zum Eintritt in den Ruhestand, zu den Versorgungsbezügen, zur Unfallfürsorge, zur Hinterbliebenenversorgung und vieles mehr.

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