10.11.2017
Mit Ausnahme der Pauschbeträge für Behinderte verlieren bereits gewährte Lohnsteuer-Freibeträge spätestens nach 2 Jahren ihre Gültigkeit.
14.06.2017
Nach dem Gesetzentwurf eines HBesVAnpG 2017/2018 sollen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten im Land Hessen rückwirkend zum 1. Juli 2017 um 2 %, mindestens jedoch um 75,00 € erhöht werden. Die Erhöhung wirkt sich entsprechend auf die Versorgungsbezüge aus.
14.06.2017
Nach dem Gesetzentwurf eines LBVAnpG 2017/2018 sollen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten im Land Rheinland-Pfalz rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 %, mindestens jedoch um 75,00 € erhöht werden. Die Erhöhung wirkt sich entsprechend auf die Versorgungsbezüge aus.
21.12.2016
Zum 1. Januar 2017 wird der Grundfreibetrag von derzeit 8.652 € auf 8.820 € und der Kinderfreibetrag von 4.608 € auf 4.716 € angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 € auf 52.200 €. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt von 2,35 % auf 2,55 %.
21.10.2015
Zum 1. November 2015 ändert sich die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO). Nachfolgend möchten wir Sie über die Änderungen im Bereich des Anspruchs auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer, abzgl. 16 € tägl.) informieren.
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