07.12.2021
Beitragszahlungen für das laufende Jahr müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 unserem Konto gutgeschrieben sein. Für die Entgeltumwandlung gelten ab 1. Januar 2022 neue Höchstgrenzen.
13.09.2021
In Kürze versenden wir an unsere Versicherten die Versorgungskonten 2020.
01.04.2020
Nachfolgend informieren wir über die Auswirkungen von Kurzarbeit bzw. Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz auf die Zusatzversorgung.
17.12.2019
Ab dem 1. Januar 2020 müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen.
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