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MEHR GELD FÜR HESSISCHE VERSORGUNGSBERECHTIGTE

Nach dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) sollen die Versorgungsbezüge, in Anlehnung an die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 27. März 2026, entsprechend erhöht werden.

Vorgesehen ist eine u. a. Erhöhung von

3,02 % rückwirkend ab Juli 2026, mindestens aber 110 € und 
2,8 % ab Oktober 2027.

Die Kommunale Versorgungskasse Darmstadt wird mit der Zahlung für den Monat September 2026 die rückwirkende Erhöhung umsetzen. Die Erhöhung erfolgt im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung und steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung.