Beihilfeleistungen
Unsere Serviceleistung Beihilfenbearbeitung
Die Versorgungskasse Darmstadt bietet als Serviceleistung die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen nach der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) und der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) an. Wir erstellen die Beihilfenberechnung im Namen des Dienstherrn und zahlen die Beihilfe an dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Darüber hinaus bieten wir einen kompletten Service rund um die Beihilfenberechnung.
Bei Rückfragen zu Beihilfeberechnungen erteilen wir selbstverständlich gerne Auskunft. Wir pflegen die Stammdaten und unterstützen die Mitglieder bei Widerspruchs- und Klageverfahren.
Dienstherren haben zusätzlich die Möglichkeit, die Festsetzungsbefugnis der Beihilfen auf die Versorgungskasse zu übertragen. Die Versorgungskasse wird dann selbst Festsetzungsstelle, Widerspruchbehörde und Beklagte im Verwaltungsstreitverfahren.
Beihilfen werden gewährt in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Sie stellen eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten dar und erfüllen ähnliche Funktionen wie der Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Beschäftigten.
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Mo.-Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 06151 706-240
Fax: 06151 706-345
E-Mail: beihilfe @vk-darmstadt.de