Hinterbliebenenversorgung

Versorgung nach dem Todesfall

Die Hinterbliebenen sind im Todesfall abgesichert durch Sterbe-, Witwen-, Witwer- und Waisengeld.

Die Versorgung richtet sich nach den Vorschriften des Hess. Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG) und Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) des Landes Rheinland-Pfalz.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind versorgungsrechtlich einer Ehe gleichgestellt. Damit sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

  • Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt das Zweifache der Bezüge der oder des Verstorbenen. Anspruchsberechtigte des Sterbegeldes sind in erster Linie die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte oder die Kinder.

  • Witwengeld/Witwergeld

Das Witwen- bzw. Witwergeld berechnet sich aus dem Ruhegehalt der oder des Verstorbenen und beträgt mindestens 55 % des Ruhegehalts. Erfolgte die Eheschließung vor dem 1. Januar 2002 und ist ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt das Witwen- bzw. Witwergeld 60 % des Ruhegehalts.

Witwen oder Witwer, die Anspruch auf Versorgung nach dem Hess. Beamtenversorgungsgesetz haben, erhalten je nach zugeordneter Kindererziehungszeit Witwen- bzw. Witwergeld bis zu 60 %. Für Witwen oder Witwer, die Anspruch auf Versorgung nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz haben, erhöht sich das Witwen- oder Witwergeld entsprechend um einen Kindererziehungszuschlag.

  • Waisengeld

Waisengeldberechtigt sind eheliche, für ehelich erklärte und nichteheliche Kinder der oder des Verstorbenen. Das Waisengeld wird über das 18. Lebensjahr hinaus nur gewährt, solange sich das Kind in Ausbildung befindet, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Bei Halbwaisen beträgt das Waisengeld 12 % des Ruhegehalts, bei Vollwaisen 20 %. 

 

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie bitte unsere Servicenummer an.
Sie erreichen uns
Mo. - Do. 8:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 06151 706 350
Fax: 06151 706 345
E-Mail: vknoSpam@vk-darmstadt.de