Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse Darmstadt

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.vk-darmstadt.de und www.zvk-darmstadt.de veröffentlichten Webseiten der Kassen sowie für die mobile Version der Beihilfe-App.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Ein zentrales Ziel des Redesigns unserer Webseiten zum Dezember 2022 war es, unsere Seiten für behinderte Menschen besser nutzbar zu machen. Insofern bitten wir Sie als gegebenenfalls Betroffenen ausdrücklich darum, sich über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Teile unserer Seiten für  Sie nur eingeschränkt oder schlecht nutzbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

a. Beschreibung

Dateien: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. 

b. Maßnahmen

Einige der nun als PDF-Formular zur Verfügung gestellten Formulare werden zu barrierefreien Online-Formularen umgewandelt. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen (Unterschriftserfordernis von Arbeitgeber/Dienstherr etc.) wird dies leider nicht bei allen Formularen möglich sein. Sobald die Voraussetzungen geschaffen werden können, soll eine Authentifizierung von Antragstellern per geeigneter Technik (z.B. E-ID Personalausweis) erfolgen.

c. Zeitplan

Die Umwandlung der PDF-Formulare in Online-Formulare erfolgte im Kalenderjahr 2023. Die Einführung elektronischer Authentifizierungsmethoden erfolgt voraussichtlich bis ins Jahr 2026.

d. Barrierefreie Alternative

Rufen Sie uns an (06151-706-0) oder verwenden Sie unser Kontaktformular

Unverhältnismäßige Belastung

Es liegt kein Anwendungsfall vor.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2022 erstellt.

Ansprechperson bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse Darmstadt:

Beauftragter der Kassen für die Belange von Menschen mit Behinderung:
Telefon: +49(0)6151 – 706 235

E-Mail: schwerbehindertenbeauftragternoSpam@vk-darmstadt.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbitnoSpam@rpgi.hessen.de

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns
Mo. - Do. 8:00 - 12:00 Uhr
und  13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

Tel.: 06151 706 235
Fax: 06151 706 300
E-Mail: schwerbehindertenbeauftragter@vk-darmstadt.de