Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

In den Versorgungsausgleich werden Anrechte unterschiedlicher Versorgungssysteme einbezogen, wie z. B.

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • Betriebliche Altersversorgung inklusive der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Berufsständische Altersversorgungen (z. B. Ärzte-, Architektenversorgung)
  • Private Altersversorgung (z. B. Renten-, Lebensversicherung)

Jedes in der Ehezeit aufgebaute Versorgungsanrecht wird grundsätzlich gesondert innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems ausgeglichen. Hierzu wird für die ausgleichsberechtigte Person im Versorgungssystem der ausgleichspflichtigen Person ein eigenständiges Anrecht begründet.

Dadurch erwirbt auch der Ehepartner, der bisher nicht bei der ZVK versichert war, eine eigene Versorgungsanwartschaft bei unserer Kasse, während die Anwartschaften des Versicherten entsprechend gekürzt werden.

Weitere Informationen für ausgleichsberechtigte Personen:
Merkblatt zum Eheversorgungsausgleich

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