Rente aus der Pflichtversicherung

Betriebsrente aus der Pflichtversicherung

Aus der Pflichtversicherung  bei unserer Kasse erhalten Sie im Alter eine zusätzliche Rente, auch Betriebsrente genannt. Diese Zusatzrente bietet neben der gesetzlichen Rente eine gute Versorgungsqualität bei einer evtl. Invalidität, im Alter oder im Fall des Todes für die Hinterbliebenen.

Voraussetzung hierfür ist, dass

  • Sie die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben,
  • ein Versicherungsfall eingetreten ist und
  • Sie die Rente bei uns beantragt haben.

Für die Berechnung der Betriebsrente wird die Summe der bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte mit einem versicherungsmathematisch ermittelten Messbetrag von 4 € multipliziert.

Somit gilt folgende Formel:
Monatliche Betriebsrente = Versorgungspunkte x Messbetrag

Womit Sie rechnen können, zeigt Ihnen unser Rentenrechner.

Ihre Betriebsrente wird jedes Jahr jeweils zum 1. Juli um 1 % erhöht.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Ihrer Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an Ihre Krankenkasse abführen.

Die Betriebsrente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.

Nähere Informationen zu den Leistungen aus der Pflichtversicherung:
Merkblatt "Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung"
Merkblatt "Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung für berufsständisch Versicherte"

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