Hinterbliebenenrente

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Betriebsrente aus der Pflichtversicherung

Im Todesfall zahlt die ZVK auf Antrag eine Betriebsrente an den hinterbliebenen Ehegatten (Witwe bzw. Witwer) bzw. Lebenspartner und die Waisen. Voraussetzung ist, dass die bzw. der verstorbene Versicherte die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hat.

Art, Höhe und Dauer der Hinterbliebenenrente richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Als Berechnungsgrundlage dient die Betriebsrente der bzw. des Verstorbenen.

  • Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 %
  • Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 % (60 %, wenn die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde)
  • Die Halbwaisenrente beträgt  10 %
  • Die Vollwaisenrente beträgt 20 %. 
     

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