Rente aus der Freiwilligen Versicherung

Betriebsrente aus der Freiwilligen Versicherung

Aus der Freiwilligen Versicherung bei unserer Kasse zahlen wir Betriebsrenten bei einer evt. Invalidität, im Alter oder im Falle des Todes an die Hinterbliebenen. Die Leistung aus der Freiwilligen Versicherung beginnt in der Regel zum selben Zeitpunkt wie die Rente aus der Pflichtversicherung.

Voraussetzung hierfür ist, dass

  • ein Versicherungsfall eingetreten ist und
  • Sie die Rente bei uns beantragt haben.

Im Rentenfall wird die Summe der in der Freiwilligen Versicherung bis dahin erworbenen Versorgungspunkte mit einem versicherungsmathematisch ermittelten Messbetrag von 4 € multipliziert.

Somit gilt folgende Formel:
Monatliche Betriebsrente = Versorgungspunkte x Messbetrag

Ihre Betriebsrente wird jedes Jahr jeweils zum 1. Juli um 1 % erhöht.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Ihrer Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an Ihre Krankenkasse abführen. Rentenanteile, die auf riestergeförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, sind jedoch von der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen.

Die Betriebsrente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.

Die Informationen zur Berechnung der Rente beziehen sich auf die Tarife 2009, 2009 - U und 2016 der Freiwilligen Versicherung. Für Fragen zum alten Tarif 2002 für Vertragsabschlüsse bis 31. Dezember 2009 erteilen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06151 706-309 oder -319 weitere Auskünfte.

 

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