Altersrente

Betriebsrente aus der Freiwilligen Versicherung

Die ZVK gewährt ab Vollendung des 62. Lebensjahres auf Antrag eine Altersrente.

Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird die Altersrente für jeden Monat des Rentenbezugs vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,5 % gekürzt. Bei Inanspruchnahme nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht sich die Altersrente für jeden Monat um 0,5 %.

Die Informationen beziehen sich auf die Tarife 2009, 2009 - U und 2016 der Freiwilligen Versicherung. Für Fragen zum alten Tarif 2002 für Vertragsabschlüsse bis 31. Dezember 2009 erteilen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06151 706-309 oder -319 weitere Auskünfte.

 

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