Hinterbliebenenrente

Betriebsrente aus der Freiwilligen Versicherung

Verstirbt die/der Versicherte vor dem Rentenbeginn, zahlt die ZVK auf Antrag eine Betriebsrente an die Hinterbliebenen.

Zum Rentenbeginn kann die/der Versicherte entscheiden, ob die Hinterbliebenenversorgung auch während des Rentenbezugs abgesichert sein soll.

Zum Personenkreis der Hinterbliebenen zählen die/der hinterbliebene Ehefrau/-mann, die/der eingetragene Lebenspartnerin/-partner, die/der Lebensgefährtin/-gefährte sowie die Waisen.

Die Hinterbliebenenrente beträgt für

  • Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten 60 %,
  • für Halbwaisen 10 % und
  • für Vollwaisen 20 %

der bis zum Zeitpunkt des Todes erreichten Altersrentenanwartschaft bzw. der zum Zeitpunkt des Todes gezahlten Rente.

Die Informationen beziehen sich auf die Tarife 2009, 2009 - U und 2016 der Freiwilligen Versicherung. Für Fragen zum alten Tarif 2002 für Vertragsabschlüsse bis 31. Dezember 2009 erteilen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06151 706-309 oder -319 weitere Auskünfte.

 

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