Mehr Geld für hessische Versorgungsberechtigte 2023/2024

 

Mit dem Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 hat der Hessische Landtag die Besoldungserhöhung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsberechtigten beschlossen.

Danach erhöhen sich die Versorgungsbezüge zum 1. April 2023 um 3,0 %. Soweit zustehend erhöht sich der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um jeweils monatlich 100 Euro, für das dritte sowie für jedes weitere Kind um jeweils monatlich 300 Euro.

Die mit dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023) beschlossene Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 1. August 2023 um 1,89 % bleibt bestehen.

Zum 1. Januar 2024 erhöhen sich die zum 1. August 2023 um 1,89% erhöhten Versorgungsbezüge um weitere 3,0 %.