News

Mehr Geld für hessische Versorgungsberechtigte in 2025

Mit dem Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) vom 24. Juni 2024 wurde u. a. eine Versorgungsanpassung für hessische Versorgungsberechtigte um

  • 4,8 % ab Februar 2025 und
  • 5,5 % ab August 2025 

beschlossen.

Die ursprüngliche beschlossene Erhöhung um 5,5 % ab August 2025 wurde auf den Monat Dezember 2025 verschoben.

Die Erhöhung für den Monat Februar 2025 wurde bereits umgesetzt und an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt. Die weitere Erhöhung um 5,5 % wird aufgrund der Verschiebung ab Dezember 2025 berücksichtigt.