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MEHR GELD FÜR VERSORGUNGSBERECHTIGTE DES LANDES RHEINLAND-PFALZ

Nach dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) sollen die Versorgungsbezüge der Versorgungsberechtigten des Landes Rheinland-Pfalz angepasst werden.

Vorgesehen ist eine u. a. Erhöhung von

3,3 % rückwirkend ab April 2026, mindestens aber 100 €,
2,0 % ab März 2027 und
1,0 % ab Januar 2028.

Die Kommunale Versorgungskasse Darmstadt wird mit der Zahlung für den Monat September 2026 die rückwirkende Erhöhung umsetzen. Die Erhöhung erfolgt im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung und steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung.