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Rundschreiben an die Mitglieder des Abrechnungsverbandes II (AV II)
Anhebung des Pflichtbeitragssatzes ab 1. Januar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verantwortliche Aktuar hat in seinem Bericht vom 22. September 2023 zur Finanzlage der Kasse zum Stichtag 31. Dezember 2022 festgestellt, dass der aktuelle Beitragssatz von 6,35 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aufgrund der negativen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt für die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistungen für den AV II der Pflichtversicherung nicht ausreicht.
Daher hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen, den Beitragssatz für die Pflichtversicherung im AV II mit Wirkung vom 1. Januar 2024 auf insgesamt 6,5 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte anzuheben.
Der Gesamtbeitrag von 6,5 % setzt sich ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
Arbeitnehmer- | Pflichtbeitrag | Sonderzuschlag | Gesamtbeitrag |
0,4 % | 5,61 % | 0,49 % | 6,5 % |
Bitte informieren Sie Ihre Personalabrechnungsstellen entsprechend.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Taube