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Rundschreiben an die Mitglieder des Abrechnungsverbandes II (AV II)
vom 1. November 2024
Anhebung des Pflichtbeitragssatzes ab 1. Januar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verantwortliche Aktuar hat in seinem Bericht vom 30. September 2024 zur Finanzlage der Kasse zum Stichtag 31. Dezember 2023 festgestellt, dass der zum 1. Januar 2024 auf 6,5 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte angepasste Beitragssatz für die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen für den AV II der Pflichtversicherung nicht ausreicht.
Aus diesem Grund hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 beschlossen, den Beitragssatz für die Pflichtversicherung im AV II mit Wirkung vom 1. Januar 2025 auf insgesamt 7,0 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte anzuheben.
Der Gesamtbeitrag von 7,0 % setzt sich ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:
Arbeitnehmer- | Pflichtbeitrag | Sonderzuschlag | Gesamtbeitrag |
0,4 % | 6,11 % | 0,49 % | 7,0 % |
Bitte informieren Sie Ihre Personalabrechnungsstellen entsprechend.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Taube
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