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Rundschreiben Nr. 2/2026

vom 3. Juli 2026

1. Digitale Rentenübersicht

2. Keine Zusatzversicherungspflicht bei Bezug einer Altersrente als Vollrente

3. Betriebsrenten wegen Erwerbsminderung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend informieren wir Sie zu den obengenannten Themen.

1. Digitale Rentenübersicht

Seit 1. Januar 2026 können alle Versicherten, die im Jahr 2025 ein Versorgungskonto zum Stand 31. Dezember 2024 erhalten haben, die Höhe ihrer Betriebsrente aus der Pflicht-versicherung bzw. der Freiwilligen Versicherung ganz bequem online über die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Hier erhalten die Versicherten einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

Informationen zur Registrierung und Anmeldung sind unter www.rentenuebersicht.de zu finden.

Der für die Zusatzversorgung angezeigte Stand entspricht dem im Jahr 2025 von uns versandten Versorgungskonto. Sobald ein neues Versorgungskonto erstellt wird, werden wir die Rentenübersicht aktualisieren.

Das Versorgungskonto erhalten unsere Versicherten auch weiterhin per Post. Die Digitale Rentenübersicht ist ein ergänzendes Serviceangebot, das ihnen zusätzlich jederzeit einen bequemen und sicheren digitalen Zugriff ermöglicht.

2. Keine Zusatzversicherungspflicht bei Bezug einer Altersrente als Vollrente

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte, die eine Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, nicht der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung unterliegen. 

Der Bezug einer gesetzlichen Altersrente als Vollrente (vorgezogene Altersrente oder Regelaltersrente) löst auch in der Zusatzversorgung einen Versicherungsfall aus. Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist, entfällt die Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung. Beschäftigte, die nach dem Renteneintritt weiterarbeiten, sind von der Pflichtversicherung abzumelden und sollten zeitnah einen Antrag auf Betriebsrente bei uns stellen.

3. Betriebsrenten wegen Erwerbsminderung

Auch der Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung löst in der Zusatzversorgung einen Versicherungsfall aus. Bei erfüllter Wartezeit (60 Umlage-/Beitragsmonate) zahlen auch wir auf Antrag eine Betriebsrente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez.

Stoll