Antrag auf Fortführung der Freiwilligen Versicherung nach Beendigung der Beschäftigung¹

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die Erläuterungen zu den Hinweisziffern am Ende des Antrags.
(Freiwillige Angabe)

Angaben zur Lebensgefährtin/zum Lebensgefährten³:

Die fälligen Beiträge werde ich nach Erhalt des Nachtrags zum Versicherungsschein monatlich überweisen.

Ich willige ein, dass die ZVK meine persönlichen Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) speichert, verarbeitet und gegebenenfalls an verfahrensbeteiligte Dritte übermittelt.

Das "Bedingungsheft" (bestehend aus dem Produktinformationsblatt, den Vertragsinformationen, den Allgemeinen Steuerinformationen und den Informationen zur Datenverarbeitung) sowie die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ZVK Darmstadt (AVB)" habe ich zur Kenntnis genommen.
Die AVB werden Bestandteil des Vertrages.

Datenschutzhinweis

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Erläuterungen zum Antrag

(DIESE ERLÄUTERUNGEN SIND NICHT ABSCHLIESSEND. EINZELHEITEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN AVB DER ZVK)
  1. Die fortgeführte Freiwillige Versicherung ist grundsätzlich förderfähig nach §§ 10a, 79 ff EStG (sog. "Riesterrente"). Anspruch auf die Förderung haben Beschäftigte (u. a. Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Lohnersatzleistungsempfänger z. B. bei Bezug von Krankengeld), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Angestellte mit Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der Riesterzulagen als Beitrag entrichtet werden, mindestens aber ein jährlicher Sockelbetrag in Höhe von 60,00 €. Prüfen Sie daher bitte jedes Jahr, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist, um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu erhalten.
    Der Antrag auf Altersvorsorgezulage wird Ihnen von der ZVK unaufgefordert zugesandt. Wird durch den gewählten Beitrag der Förderrahmen überschritten, ist dies nicht von Nachteil, weil alle Beiträge unabhängig von der staatlichen Förderung zu Versorgungspunkten führen und bei der Zuteilung von Bonuspunkten aus Überschussbeteiligungen berücksichtigt werden.
     
  2. Die Fortführung der Freiwilligen Versicherung muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beantragt werden (Ausschlussfrist).
    Tritt die/der Versicherte im unmittelbaren Anschluss an die beendete Beschäftigung in ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, der Mitglied der ZVK ist, ist über ihn ein neuer Antrag auf Freiwillige Versicherung zu stellen.
     
  3. Angaben zur/m Ehegattin/-gatten / Lebensgefährtin/-gefährten / eingetragenen Lebenspartnerin/-partner
    Wenn Sie vor dem Beginn Ihrer Rente versterben, zahlen wir eine lebenslange Witwen-/Witwerrente an die/den hinterbliebene/n Ehefrau/-mann, die/den eingetragene/n Lebenspartnerin/-partner oder die/den Lebensgefährtin/-gefährten, wenn zum Zeitpunkt Ihres Todes eine gültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand oder Sie mit Ihrer Lebensgefährtin/Ihrem Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Ihre/n Lebensgefährtin/-gefährten müssen Sie uns namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum benennen, die gemeinsame Haushaltsführung bestätigen sowie eintretende Änderungen mitteilen.
    Zum Beginn Ihrer Rente können Sie entscheiden, ob Sie eine spätere Hinterbliebenenversorgung mit uns vereinbaren. In diesem Fall verringert sich Ihre Altersrente.
     
  4. Die fortlaufend monatlich zu entrichtenden Beiträge überweisen Sie bitte mittels Dauerauftrag und unter Angabe des Verwendungszwecks an die Kasse. Im Übrigen können Sie in künftigen Jahren den monatlichen Beitrag Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
    Bitte geben Sie nachfolgenden Code an, um zu bestätigen, das Sie kein Roboter sind.

    Nach dem Absenden des Formulars haben Sie die Möglichkeit, eine Ausfertigung für Ihre Akten herunterzuladen.