Freiwillige Versicherung Beitragszahlungen 2023 und Berechnungswerte 2024

Wollen Sie sich die staatliche Förderung für 2023 noch sichern? Dann sollten Sie Beiträge zur Freiwilligen Versicherung so rechtzeitig überweisen, dass sie bis spätestens 31. Dezember 2023 unserem Konto gutgeschrieben sind.

Dabei ist zu beachten, dass Überweisungen bis zu 5 Arbeitstage dauern können und der 24. und 31. Dezember keine Bankarbeitstage sind.

Für die Entgeltumwandlung müssen Sie ab 1. Januar 2024 mindestens Entgelt in Höhe von 265,13 € umwandeln. Der Höchstbetrag für die steuerfreie Entgeltumwandlung liegt bei 7.248 €, sozialversicherungsfrei können bis zu 3.624 € umgewandelt werden.

Für die Riester-Förderung ergeben sich keine Änderungen. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindestbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgeltes zahlen – vermindert um die staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 €, für unter 25-Jährige einmalig 375 €; Kinderzulage für bis 31. Dezember 2007 geborene Kinder  185 €, für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder 300 €).

Eine evtl. Anpassung der Beiträge zur Freiwilligen Versicherung ist von den Versicherten vorzunehmen. Hier im Servicebereich finden Sie dafür ein Formular, das Sie bitte bei Ihrer Personalabteilung abgeben. Ihr Arbeitgeber überweist dann den geänderten Betrag an die ZVK.