Geschäftsgebiet

Unser Geschäftsgebiet

Unser Geschäftsgebiet umfasst das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Darmstadt nach dem Stand vom 5. Mai 1968 und des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen nach dem Stand vom 30. September 1968. Danach ergibt sich eine Zuständigkeit in Hessen für die Gebiete der heutigen Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen (mit Ausnahme der Gemeinden Biebertal und Wettenberg), Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Offenbach, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, in Rheinland-Pfalz für die Gebiete der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen (mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe). 

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