Versorgungskassengesetz
Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Hessen
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Versorgungskasse Darmstadt ist das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Hessen (Versorgungskassengesetz - VKZVKG). Dieses stellt die rechtliche Grundlage der hessischen Versorgungskassen dar und regelt einheitliche Rahmenbedingungen für die Organisation, Finanzierung und Aufsicht der kommunalen Versorgungskassen in Hessen.
Die Rechtsgrundlage bestimmt den Geschäftsbereich der Kassen, die Mitgliedschaft, Grundzüge der Finanzierung und Organisation der Kassen sowie die staatliche Aufsicht. Des Weiteren werden die Grundaufgaben der Kassen zur Abwicklung und solidarischen Finanzierung der Versorgungslasten sowie freiwillige Leistungen wie Beihilfe- oder Bezügeabrechnung definiert.
Das Gesetz weist außerdem den Zusatzversorgungskassen die Aufgabe der betrieblichen Altersversorgung für den kommunalen öffentlichen Dienst zu. Es verpflichtet die Kassen weiterhin, eine langfristig generationengerechte und sichere Finanzierung dieser Verpflichtungen sicher zu stellen.
Die Kassen werden ermächtigt, die Einzelheiten dieser Vorgaben jeweils durch Kassensatzungen zu regeln.
Das aktuelle VKZVKG finden Sie hier.
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