Leistungsmitteilung 2023

Jedes Jahr erhalten unsere rund 55.000 Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine Leistungsmitteilung. In dieser Leistungsmitteilung teilen wir ihnen die Höhe der im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Zusatzversorgungsrente sowie die abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner mit. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz). Des Weiteren sind wir im Rahmen des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahren dazu verpflichtet, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) als zentraler Stelle die im Kalenderjahr bezogenen Rentenleistungen bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Die ZfA leitet dann die Daten an die zuständigen Finanzbehörden weiter. Wir werden unseren Rentnern die Leistungsmitteilungen 2023 voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche, also ab dem 5. Februar 2024, per Post zustellen.