Mehr Geld für hessische Versorgungsberechtigte

Mit dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesAnpG 2022/2023) hat der Hessische Landtag die Besoldungserhöhung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsberechtigten beschlossen.

Danach erhöhen sich die Versorgungsbezüge zum 1. August 2022 um 2,2 % und zum 1. August 2023 um weitere 1,89 %.