Rückwirkende Erhöhung der Versorgungsbezüge in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Versorgungsberechtigten in Hessen und Rheinland-Pfalz erhalten rückwirkend mehr Geld. Für Versorgungsberechtigte des Landes Hessen, die ihre Bezüge von der Versorgungskasse Darmstadt erhalten, erfolgt die Umsetzung zum 1. August 2019. Versorgungsberechtigte des Landes-Rheinland Pfalz haben die rückwirkend erhöhten Versorgungsbezüge bereits zum 1. Juli 2019 von der Versorgungskasse Darmstadt erhalten.

Die jeweiligen Gesetze zur Versorgungsanpassung sehen folgende Erhöhungen vor:

Land Hessen

Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) vom 19. Juni 2019

Jahr Zeitpunkt Erhöhung
2019 01.03.2019 3,2 %
2020 01.02.2020 3,2 %
2021 01.01.2021 1,4 %