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Rückwirkende Erhöhung der Versorgungsbezüge in Hessen und Rheinland-Pfalz
Die Versorgungsberechtigten in Hessen und Rheinland-Pfalz erhalten rückwirkend mehr Geld. Für Versorgungsberechtigte des Landes Hessen, die ihre Bezüge von der Versorgungskasse Darmstadt erhalten, erfolgt die Umsetzung zum 1. August 2019. Versorgungsberechtigte des Landes-Rheinland Pfalz haben die rückwirkend erhöhten Versorgungsbezüge bereits zum 1. Juli 2019 von der Versorgungskasse Darmstadt erhalten.
Die jeweiligen Gesetze zur Versorgungsanpassung sehen folgende Erhöhungen vor:
Land Hessen
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) vom 19. Juni 2019
Jahr | Zeitpunkt | Erhöhung |
2019 | 01.03.2019 | 3,2 % |
2020 | 01.02.2020 | 3,2 % |
2021 | 01.01.2021 | 1,4 % |