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Rundschreiben Nr. 2/2023

vom 7. September 2023
 

1. Änderung der Satzung

2. Anpassung der Rentenanträge
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend informieren wir Sie zu den obengenannten Themen.

1. Änderung der Satzung

Der Verwaltungsausschuss der Zusatzversorgungskasse hat am 21. Juli 2023 die 18. Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung wird am 11. September 2023 in den Staatsanzeigern für das Land Hessen und für Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Bisher mussten die Versicherten die zur Berechnung der Betriebsrente erforderlichen  Daten der gesetzlichen Rentenversicherung mittels einer Kopie des Rentenbescheides nachweisen.

Mit der Änderung des § 20 Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal (ATV-K) vom 10. November 2021 wurde den Zusatzversorgungseinrichtungen der Datenabruf bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht.

Gemäß der Änderung in § 45 Abs. 1 der Satzung fordert die ZVK Darmstadt die Daten ab dem 1. Oktober 2023 elektronisch bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Die Satzungsänderung sowie die vollständige Satzung in der aktuellen Fassung finden Sie auf unserer Internetseite im Servicebereich unter der Rubrik Satzung.
 

2. Anpassung der Rentenanträge

Im Zuge des elektronischen Datenabrufes bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Oktober 2023 sind auch die Formulare zur Beantragung der Betriebsrente anzupassen.

Mit der Aufnahme der Erläuterungen zum elektronischen Datenabruf im Abschnitt „Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers“ kommt die ZVK ihrer Verpflichtung nach, die Betriebsrentenberechtigten über die elektronische Datenübertragung zu informieren. Kopien der Rentenbescheide müssen künftig nicht mehr vorgelegt werden.

Die weiteren Anpassungen sollen zur Vereinfachung bzw. Beschleunigung der Arbeitsabläufe beitragen. Sofern noch erforderlich, können die Betroffenen jetzt unmittelbar im Antrag die Überleitung von Versicherungszeiten und die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten beantragen.

Bitte verwenden Sie künftig nur noch die neuen Anträge. Diese finden Sie auf unserer Internetseite im Servicebereich unter der Rubrik Formulare.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Taube