Pflichtversicherung

Absicherung durch den Arbeitgeber

Mit der Pflichtversicherung sichern die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse ihren Beschäftigten für das Alter eine zusätzliche Rente, auch Betriebsrente genannt. Diese Zusatzrente bietet neben der gesetzlichen Rente eine gute Versorgungsqualität bei einer evtl. Invalidität, im Alter oder im Fall des Todes für die Hinterbliebenen.

Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber, der Mitglied einer Zusatzversorgungskasse ist, und wird überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert.

Während der Pflichtversicherung erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abhängig von ihrem Einkommen und ihrem Lebensalter für jedes Jahr der Beschäftigung Versorgungspunkte gutgeschrieben.

Dazu wird 1/12 des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgeltes ins Verhältnis zum sogenannten Referenzentgelt von 1.000 € gesetzt. Der Verhältniswert multipliziert mit dem für das Alter des Versicherten im jeweiligen Jahr maßgebenden Altersfaktor ergibt die Anzahl an Versorgungspunkten, die dem Versicherten für dieses Jahr gutgeschrieben werden.

Danach gilt folgende Formel:

Versorgungspunkte       =   zv-pflichtiges Jahresentgelt : 12          x      Altersfaktor
                                                                         Referenzentgelt

Mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses endet die Pflichtversicherung und wird in eine beitragsfreie Pflichtversicherung umgewandelt. Dabei bleiben die bereits erworbenen Anwartschaften auf Leistungen bestehen und können im Falle einer erneuten Pflichtversicherung weiter ausgebaut werden.

Mehr zur Pflichtversicherung erfahren Sie unter "Häufig gestellte Fragen".

Nähere Informationen zu diesem Thema:
Broschüre „Ihr starker Partner für die Altersversorgung“

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